Hauswirtschaftliche Unterstützung nach §45a SGBXI

Unabhängig vom Ausmaß der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten steht jedem Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1-5 monatlich ein Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 € zur Verfügung. Dieser kann auch für die hauswirtschaftliche Unterstützung eingesetzt werden.


Reinigung der Wohnung

Wäschepflege

Kochen

Einkauf

Begleitung zu Arztbesuchen

Hauswirtschaftliche Unterstützung auch ohne Pflegegrad

Seit dem 1. Januar 2016 gelten erweiterte Ansprüche auf häusliche Krankenpflege sowie Haushaltshilfe als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Versicherte erhalten erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Der Anspruch besteht bei schwerer Krankheit sowie insbesondere nach einer Behandlung im Krankenhaus und kann bis zu vier Wochen je Krankheitsfall bestehen.